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Gebäudepark 2050 –  Vision "ROSEN" des BFE

Dies ist ein kurzer Auszug mit der Vision des Bundesamts für Energie (BFE) für den Gebäudepark Schweiz im Jahr 2050, mit den Schwerpunkten, für welche sich das BFE engagiert, um diese Vision zur Realität werden zu lassen.

 

Das BFE richtet seine Vision auf das Szenario Netto-Null Basisvariante (ZERO Basis) der Energieperspek-tiven 2050+ aus. Die Vision des BFE wird durch eine Rose symbolisiert: 

 

REDUKTION (ergänzend zur Vision Substitution)
• Bis 2050 beträgt der Endenergieverbrauch (Wärme und Elektrizität) des schweizerischen Gebäudeparks 65 TWh anstelle 90 TWh.  • Der mittlere Verbrauch je m2 ist 2050 im Vergleich zu 2010 um ca. 55% tiefer. Wird das Wachstum der Gebäudeflächen berücksichtigt, ist je m2 Energiebezugsfläche eine noch grössere Anstrengung nötig. So muss der Durchschnitt der Energiekennzahl über alle Energieträger auf 72 kWh/m2/a gesenkt werden (im Vergleich zu 156 kWh/m2 /a in 2010)
.• Die Graue Energie und die grauen Emissionen bei Neubauten u. Sanierungen werden reduzuert. Bei. der Gesamtbetrachtung eines Gebäudes soll nicht nur die Betriebsenergie reduziert werden, sondern auch die graue Energie und die grauen Emissionen. Besonders bei Neubauten werden diese Grössen im Verhältnis zur Betriebsenergie immer wichtiger. Die Kreislaufwirtschaft soll verstärkt berücksichtigt werden.

OPTIMIERUNG 
• Bis 2050 ist die Gesamtenergieeffizienz jedes Gebäudes in der Schweiz bekannt. Der energetische Zustand eines Gebäudes muss bekannt sein, um sich des Bedarfs einer Sanierung bewusst zu werden. Er ist auch die Bedingung für die Entwicklung einer angemessenen Sanierungsstrategie. Überdies ist die Transparenz über den energetischen Zustand eines Gebäudes erforderlich, um dieses Kriterium beim Verkauf/Vermietung berücksichtigen zu können.
• Bis 2030 ist die energetische Betriebsoptimierung für alle Gebäude obligatorisch.
Die energetische Betriebsoptimierung wird für alle Gebäudetypen in der Schweiz obligatorisch erklärt. Für die einzelnen Gebäudetypen werden unterschiedliche Bestimmungen gelten. Die Entwicklung neuer Dienstleistungen, wie das Energiespar-Contracting, wird diesen strategischen Schwerpunkt unterstützen. 

 

SUBSTITUTION (ergänzend zur Vision Reduktion) 
• Bis 2050 wird es (Ausnahmen vorbehalten) kein Heizöl, Erdgas oder Strom für den direkten Verbrauch zum Heizen mehr geben. Der Grossteil der Gebäude wird energetisch saniert. Erdöl- und Erdgasheizungen sowie ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen sind durch erneuerbare Energieträger ersetzt worden. 
• Bis 2025 werden die Fernwärmenetze zu über 80% mit Abwärme oder erneuerbaren Energien versorgt. Für die Abdeckung des Spitzenbedarfs werden die Fernwärmenetze noch auf fossile Anlagen zurückgreifen dürfen. 

 

ERNEUERBARE ENERGIEN 
• Bis 2050 möglichst grosse Abdeckung des Eigenbedarfs in jeder Jahreszeit und zusätzliche Energieerzeugung für andere Anwendungen. Ein Gebäude, Quartier, Areal oder eine Stadt wird seinen energetischen Bedarf möglichst selbst decken, ohne die Speicherkapazität des Netzes in Anspruch zu nehmen. 
• Bis 2050 erzeugen Gebäude einen Grossteil der Elektrizität für die elektrische Mobilität. Bei Neu- und Umbauten wird die Infrastruktur für die Elektromobilität berücksichtigt.  Die elektrische Mobilität wird auch lokale Speicherkapazitäten bereitstellen können, mit denen die Gebäude in Wechselwirkung stehen. 

Bis 2050 werden die Energienetze den Austausch ermöglichen (System im System). Die Netze werden nicht nur Energie liefern können, sondern es auch jedem Produzenten ermöglichen, seine Überproduktion – sei sie thermisch oder elektrisch – einzuspeisen. Die Umwandlung der Netze ist unumgänglich, damit in grossem Ausmass erneuerbare Energie genutzt werden kann.


NACHHALTIGKEIT
• Der gesetzliche Rahmen der Raumplanung ist mit der Energiestrategie 2050 perfekt abgestimmt. Der gesetzliche Rahmen der Raumplanung ist klar auf die Ziele der Energiestrategie 2050 ausgerichtet und begünstigt die Verdichtung noch stärker.
• Grundgedanke: Gebäude, Brache, Quartier, Areal, Stadt – Keine Immobilienentwicklung ohne Berücksichtigung von Zielkonflikten mit anderen Bereichen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung der Schweiz.Die Auswirkungen der Umsetzung der Energiestrategie 2050 werden in anderen Bereichen
berücksichtigt und von angemessenen Massnahmen begleitet. Wenn es beispielsweise um erschwingliche
Wohnungsmieten geht oder um eine Verdichtung, die eine hohe Lebensqualität ermöglicht. Die Gebäudehülle ist nicht länger die Grenze des Systems. Das Gebäude steht in Wechselwirkung zu seiner Umgebung und die Grenzen des Systems verschieben sich von der Ebene des Quartiers auf jene einer Stadt.

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Solarplatten
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REDUKTION CO2 AUSSTOSS

Mit der Annahme der Eidg. Volksabstimmung «Energiestrategie 2050» hat der Souverän den Grundstein für eine signifikante Energiesparpolitik mit dem Ziel: «Energie sparen und Energieeffizienz erhöhen» gelegt.

Dazu wurden Massnahmen in den Bereichen: Gebäude/Verkehr/ Elektro-geräte/Monitoring festgelegt. Die wichtigsten Neuerungen im Energierecht 2018 betreffen u.a. den Gebäudepark der Schweiz und verfolgen das Ziel einen hohen Rückgang der CO2 Ausstosses zu erreichen.

Zusätzlich zur Reduktion des CO2 durch die Verringerung des Energieverbrauchs haben wir uns das Ziel gesetzt ebenfalls den Treibhauseffekt von F-Gasen mit einem hohen CO2 Äquivalent durch die Verwendung von natürlich-en Kältemitteln bei Kälte- und Wärmepumpen zu verfolgen. Dabei geht es um den GWP (Global Warming Effect) der drastisch reduziert werden muss.

 

Die Belastung von heute ca. 1'430 GWP für R134A (HFC) muss bis 2030 gemäss der EU F-Gasverordnung auf 1 GWP reduziert werden. Damit müssen bei einer Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren für solche Anlagen "Hier und Jetzt" die Weichen gesetzt werden. 

Siehe Abbildung: Global Warming Potential (GWP) of refrigerants.

 

 

 

 

 

 

                                                        Quelle: William Bentley, Sensata Technologies

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